Kultur- und Landschaftspflegeverein

in der Gemeinde Schönkirchen e.V.

 

Der Verein

 
 

Kurzinformationen

 

Vereinsgründung:

 am 2. Oktober 1984 in Schönkirchen

Zielsetzung:           Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege des Denkmalschutzes und die Erhaltung, Sammlung und Ausstellung von Kulturgut sowie die Landschaftspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht unter anderem durch die Instandsetzung und Erhaltung der Hofanlage Schmidt, Dorfstraße 29, sowie durch das Eintreten für Bewahrung  anderer  erhaltenswerter  Gebäude und  besonderer Landschaftsteile  im Gemeindegebiet.  Außerdem unterliegt  dem Verein die Pflege eines Teils des  Naturlehrpfades in der Gemeinde Schönkirchen.
Mitgliedsbeitrag:  Der Beitrag beträgt jährlich 12 €

Vereinskonto:  

40 003 501 Förde Sparkasse (BLZ 210 501 70)
Gemeinnützigkeit:    Das Finanzamt hat dem Verein die Gemeinnützigkeit zuerkannt. Spenden sind bitte einzuzahlen auf das  Vereinskonto. Über die im Laufe des Jahres geleisteten Zuwendungen an Spenden und Beiträgen ab 25 € erhält der Zuwender zu Beginn des Folgejahres eine steuerlich anerkannte Zuwendungsbescheinigung.

(Auf Anforderung auch für kleinere Beträge).                                   

Vereinsregister:     

Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgte am 30. Mai  1985 unter der Register Nr. 3023 beim Amtsgericht Kiel 

Veranstaltungen:  

Schmidt-Haus,  Dorfstr. 29, 24232 Schönkirchen

Postanschrift:          

 

Kultur- und Landschaftspflegeverein in der Gemeinde Schönkirchen e.V.
Heikendorfer Weg 60, 24232 Schönkirchen