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Kultur- und Landschaftspflegeverein in der Gemeinde Schönkirchen e.V. |
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Der Verein |
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Kurzinformationen |
| Vereinsgründung: |
am 2. Oktober 1984 in Schönkirchen |
| Zielsetzung: | Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege des Denkmalschutzes und die Erhaltung, Sammlung und Ausstellung von Kulturgut sowie die Landschaftspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht unter anderem durch die Instandsetzung und Erhaltung der Hofanlage Schmidt, Dorfstraße 29, sowie durch das Eintreten für Bewahrung anderer erhaltenswerter Gebäude und besonderer Landschaftsteile im Gemeindegebiet. Außerdem unterliegt dem Verein die Pflege eines Teils des Naturlehrpfades in der Gemeinde Schönkirchen. |
| Mitgliedsbeitrag: | Der Beitrag beträgt jährlich 12 € |
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Vereinskonto: |
40 003 501 Förde Sparkasse (BLZ 210 501 70) |
| Gemeinnützigkeit: | Das Finanzamt hat dem Verein die
Gemeinnützigkeit zuerkannt. Spenden sind bitte einzuzahlen auf das
Vereinskonto. Über die im Laufe des Jahres geleisteten Zuwendungen an
Spenden und Beiträgen ab 25 € erhält der Zuwender zu Beginn des Folgejahres
eine steuerlich anerkannte Zuwendungsbescheinigung.
(Auf Anforderung auch für kleinere Beträge). |
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Vereinsregister: |
Die Eintragung in das Vereinsregister erfolgte am 30. Mai 1985 unter der Register Nr. 3023 beim Amtsgericht Kiel |
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Veranstaltungen: |
Schmidt-Haus, Dorfstr. 29, 24232 Schönkirchen |
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Postanschrift:
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Kultur- und
Landschaftspflegeverein in der Gemeinde Schönkirchen e.V. Heikendorfer Weg 60, 24232 Schönkirchen |